Das Reutlinger Amtsgericht hat am Freitag einen privaten Pfleger zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte einen 88-Jährigen gewürgt und geschlagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pfleger filmt seine Tat mit dem Handy
Der Angeklagte hat die Tat vollumfänglich gestanden. Es blieb ihm auch nichts anderes übrig. Dem Gericht lag nämlich ein Video vor, auf dem der Angriff auf den alten Mann zu sehen war. Eigens vom Täter gefilmt. Auf den Aufnahmen demütigt der Pfleger den Senioren und lacht dabei. Immer wieder sagt der Senior: "Du bist stärker, ich kann mich nicht wehren". Aber der Pfleger macht weiter, würgt und schlägt den hilflosen Mann.
Als das Video während der Verhandlung gezeigt wurde, hat der Angeklagte weggeschaut und sich die Ohren zugehalten. Er schäme sich für seine Tat, sagte er später.
Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt Pfleger unter Verdacht: Hat er einen Senior gewürgt und geschlagen?
Ein 36 Jahre alter Pfleger soll einen 88 Jahre alten Mann im Streit verletzt haben. Er hat als privater Pfleger im Haus des Seniors gearbeitet.
Angriff aus Rache: Chatverläufe zeigen, dass Tat geplant war
Das Video der Tat hat der Pfleger seiner Mutter geschickt. Aber auch schon vorher beschwerte er sich bei ihr über den 88-Jährigen. Er sagte, der alte Mann würde zu viel trinken und sich nicht um seine demente Frau kümmern. Die Chatverläufe zeigen auch, dass der Pfleger plante, dem Senioren etwas anzutun. "Spiel nicht mit deiner Freiheit, spiel nicht mit deinem Leben", versuchte ihn die Mutter zu beschwichtigen. Doch nach der Tat gab sie ihm Tipps, wie er das Blut wegwischen könne.
Eine gute Woche lang hat der Pfleger bei dem älteren Ehepaar zuhause gewohnt. Dann kam der Angriff. Der 88-Jährige musste wochenlang im Krankenhaus bleiben. Er hatte Prellungen, Hämatome und mehrere gebrochene Rippen. Er und seine Frau verließen ihr Zuhause und zogen ins Pflegeheim.
Urteil: Gefährliche Körperverletzung - Freiheitsstrafe und Schmerzensgeld
Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin haben zwei Jahre und sechs Monate Haft und Schmerzensgeld gefordert. Der Verteidiger setzte auf Bewährung. Richter und Schöffen haben sich auf das vorgeschlagene Strafmaß der Staatsanwaltschaft geeinigt. Der Angeklagte soll zwei Jahre und sechs Monate in Haft und 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hat jetzt eine Woche Zeit, um in Berufung zu gehen.