Der Krankenpfleger und die damals 21-jährige Auszubildende hatten sich bei der Arbeit kennengelernt. Im November 2022 gingen sie nach einer Spätschicht noch gemeinsam in der Mainzer Innenstadt "einen Schoppen trinken". Anschließend wollte man den Abend in der Wohnung des 34-Jährigen ausklingen zu lassen. Bis dahin glichen sich die Schilderungen von Täter und Opfer vor Gericht: Der Abend sei schön gewesen.
Opfer durch Alkohol und Drogen wehrlos?
In der Wohnung des Angeklagten ging es der jungen Frau dann sehr schlecht. Sie hatte Alkohol getrunken und einen Joint geraucht, offenbar vertrug sie das nicht. Ihr war übel, zum Teil war sie bewegungsunfähig und hatte Bewusstseinsstörungen. Es sei ihr so schlecht gegangen, dass er einen Rettungswagen rufen wollte, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Sie aber habe das abgelehnt. Deshalb habe man sich ins Bett gelegt, dort sei es dann zu einvernehmlichen Sex gekommen. Der Angeklagte beteuerte bis zum Ende des Prozesses seine Unschuld.
Opfer ist laut Staatsanwaltschaft glaubwürdig
Das Opfer erzählte vor Gericht eine andere Version: Trotz Gegenwehr und mehrmaligem "Nein" habe sie der 34-Jährige dreimal vergewaltigt. Morgens habe sie den Kollegen dann mit den Taten konfrontiert, habe die Wohnung verlassen und ihrem Freund von den Übergriffen erzählt. Dieser habe sie schließlich davon überzeugt, Anzeige zu erstatten.
Laut Staatsanwältin ist die heute 23-Jährige stets konstant bei ihren detaillierten Angaben geblieben - eine Zeichen ihrer Glaubwürdigkeit. Der Anwalt des Opfers berichtete vor Gericht von den traumatischen Folgen für seine Klientin: Sie habe versucht, sich umzubringen, war wochenlang in einer Klinik.
Wenn man erkennt, wie es seiner Kollegin geht und man sogar noch denkt, sie müsse in die Klinik, dann kann man doch nicht ernsthaft glauben, die Kollegin wollte den Sex.
Auch das Mainzer Landgericht hielt den 34-Jährigen für schuldig. Die Richter nannten seine Aussagen reine Schutzbehauptungen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Strafe der Kammer fiel auch deshalb so hoch aus, weil die Frau in einer hilflosen Lage war, als sich der Angeklagte an ihr verging.
Gegen Krankenpfleger läuft zweites Verfahren wegen Sexualdelikts
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das heißt, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch dagegen vorgehen. Der Verurteilte befindet sich derzeit noch auf freiem Fuß.
Nach Angaben eines Sprechers des Mainzer Landgericht muss sich der Krankenpfleger außerdem derzeit wegen eines ähnlichen Sexualdelikts in einem anderen Verfahren verantworten. Vorbestraft ist er bislang aber nicht.