Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Mitbesitzer der Burg Hohenzollern bei Hechingen im Zollernalbkreis, hat sich im Streit um tausende Kunstwerke mit Vertretern der Bundesregierung und anderer Gremien geeinigt. Das hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg dem SWR bestätigt.
Gespräche mit Georg Friedrich von Preußen laufen seit Oktober
Schon seit Oktober gab es demnach Gespräche zwischen dem Nachfahren des letzten deutschen Kaisers und der öffentlichen Hand. Was genau die Einigung vorsieht, wolle man erst kommunizieren, wenn die Übereinkunft rechtswirksam sei und alle Beteiligten zugestimmt haben, so das Ministerium in Potsdam. Aktuell fehlen laut einem Sprecher noch die Unterschriften des Stiftungsrats der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und des Kuratoriums des Deutschen Historischen Museums (DHM).
Nachfahre des letzten Kaisers verzichtet wohl weitgehend
Der Bund will gemeinsam mit Georg Friedrich Prinz von Preußen eine Stiftung gründen: Gemeinsam mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sowie dem Deutschen Historisches Museum (DHM). Das teilt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit. Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Nachfahre der Preußen-Könige, verzichte weitgehend auf seine Forderungen. So werden offenbar tausende Kunstwerke in Berliner und Brandenburger Museen bleiben können.
Kultusministerium: Gewaltiger Erfolg für Kulturstandort
"Diese Einigung ist ein gewaltiger Erfolg für den Kulturstandort Deutschland und die kunstinteressierte Öffentlichkeit", sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Hundert Jahre habe es andauernde Unsicherheit über Objekte gegeben, die für die deutsche Geschichte zentral seien. "Großer Gewinner ist die Öffentlichkeit, die die großartigen Bestände weiterhin in Museen sehen kann."
Tausende Kunstwerke können in Museen bleiben
Betroffen von der Verständigung seien rund 27.000 Objekte, beispielsweise Skulpturen, Gemälde und Teppiche. Die sogenannte "19er-Liste" mit besonders bedeutsamen Kunstwerken verbleibt in den öffentlichen Einrichtungen und gehe nicht in die neue Stiftung über.