Eins, zwei, drei - zählen ist beim Tanzen schon mal die halbe Miete. Wenn es aber um das Zahlen an die Verwertungsgesellschaft GEMA geht, hört für viele Betreiber von Tanzschulen der Spaß auf. Sie kritisieren zu viel Bürokratie und haben Sorge vor hohen Gebühren. Am 22. Mai gab es nun ein Urteil am Bundesgerichtshof.
GEMA will keine Pauschalverträge mehr
Bis 2019 hat die GEMA für viele Tanzschulen mit den Tanzschulverbänden abgerechnet. Die Verbände haben für jede Tanzschule eine Pauschale bezahlt und das Geld von diesen bekommen. Die GEMA möchte nun aber statt der Pauschale einen Prozentsatz der Nettoumsätze der Tanzschulen abrechnen.
Dagegen hat der Verband Deutscher Tanzschulinhaber (DTIV) geklagt. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dem 22. Mai in letzter Instanz, dass die Tanzschulen des DTIVs für den Zeitraum 2020 bis 2024 weiterhin die Pauschalen zahlen durften. Ab 2025 wird es aber wahrscheinlich die umsatzbasierte Abrechnung geben. Endgültig wird das in einem weiteren Verfahren geklärt.
SWR-Rechtsexperte Kolja Schwatz zum Urteil des BGH:
Karlsruher Tanzschule sträubt sich gegen neue Regelung
Eine Tanzschule in Karlsruhe hat die Pauschalbeträge einfach weiter gezahlt. "Die GEMA ist eine private Institution, ich lege nicht einfach so meine Umsätze offen", so der Inhaber. Für ihn ist wichtig: Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Seine Tanzschulen laufen gut, er besitzt mehrere in ganz Deutschland. Nach der neuen Regelung müsste er aber wesentlich mehr zahlen als bisher: "Ohne Pauschalen bedeutet die Berechnungsgrundlage von 2023 für einige Tanzschulen den Rand des finanziellen Ruins."
Der Tanzschulenbetreiber kritisiert an dem Modell, das sich auf die Kurshonorare bezieht, dass in den Kursen nicht durchgehend Musik laufe.
Die GEMA rechnet so ab, als ob wir hundert Prozent Musik hätten in den Tanzstunden. Tatsächlich ist aber ein großer Wortanteil durch Erklärungen dabei.
Für ihn ist es keine Lösung, die Preise der Tanzkurse zu erhöhen. "Wir mussten erst den Mindestlohn berücksichtigen und dann die steigenden Energiepreise, wenn wir jetzt noch mal teurer würden, könnten viele sich das gar nicht leisten", sagte er.
Eine umsatzbasierte Berechnungsbasis [...] stellt eine gerechtere Vergütung für die Nutzung von Musik dar, da nicht mehr jede Tanzschule den gleichen Betrag zahlt, egal wie die Auslastung war.

Tanzschulen des DTIV möchten weiterhin nur Pauschalen zahlen
Organisiert ist der Inhaber der Tanzschule in zwei großen Tanzschulverbänden: dem WDTU (Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.) und der DTIV (Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung e.V.). Der WDTU hat mit der GEMA eine Einigung gefunden und zahlt den von der GEMA gewünschten Prozentsatz des Umsatzes. Der DTIV dagegen prozessierte gegen die GEMA.
2023 hatte das Oberlandesgericht München in einem Urteil entschieden, dass die frühere Praxis mit den Pauschalverträgen für die Tanzschulen des DTIV auch bis 2024 weitergeht. Ab 2025 sollten aber alle Tanzschulen einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes bezahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte dieses Urteil nun weitgehend und wies das Oberlandesgericht München an, die genaue Höhe der Beträge, die an die GEMA gehen sollen, erneut zu prüfen.
Tanzschule in Pforzheim nutzt GEMA-freie Musik
Eine Tanzschule in Pforzheim hat sich wegen der steigenden Gebühren dazu entschieden, auch GEMA-freie Musik zu spielen. Für Inhaberin Melina Hilbrig ist unklar, wie es mit der GEMA weiter geht: "Meine Ängste sind, dass der Beitrag für uns Tanzschulen steigt und dass wir dann gar nicht mehr auf Musik zurückgreifen können."

Sie hat ihre Tanzschule schon seit elf Jahren und rechnet alles einzeln mit der GEMA ab, keine Pauschalverträge also. Das hat den Vorteil, dass sie auch weniger zahlt, wenn zum Beispiel im Sommer weniger Kurse sind. Einfach sei das aber nicht. "Es ist kompliziert und schwierig, weil wir immer abwägen müssen, können wir das machen, dürfen wir das machen? Ist es uns überhaupt finanziell möglich, Veranstaltungen und Auftritte zu machen?", so Hilbrig.
Dass die Pauschalen bis Ende 2024 jetzt bestehenbleiben: Für den Inhaber der Karlsruher Tanzschule als DTIV-Mitglied sicher eine Erleichterung. Zukünftig wird aber wohl auch er seine Umsätze offenlegen müssen.