Die Haftstrafen gegen zwei junge Männer, die einen Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt am Main geplant hatten, sind rechtskräftig. Wie das Landgericht Heilbronn am Mittwoch mitteilte, wurde die Revision gegen das Urteil vom 24. Januar zurückgenommen. Der Hauptangeklagte hatte Revision eingelegt.
Ein heute 25-jähriger Mann aus Bad Friedrichshall (Kreis Heilbronn) war damals wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verabredung zum Mord zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Sein zur Tatzeit 18-jähriger Komplize aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Beihilfe. Ein dritter Angeklagter war freigesprochen worden, weil seine Beteiligung nicht nachgewiesen werden konnte.
Männer hatten sich im Internet radikalisiert
Die Männer hatten sich laut Gericht im Frühjahr 2023 im Internet radikalisiert und zu einem Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt verabredet. Ihr Ziel: möglichst viele Menschen willkürlich mit einem Messer töten und anschließend selbst den Märtyrertod sterben. Im Prozess zeigten sie sich geständig und baten um Entschuldigung.
Weitere Revision steht noch aus
Bei der Festnahme Anfang Mai 2024 in Bad Friedrichshall warf der Mann mit einem Messer nach den Beamten. Ein Polizist stoppte ihn mit seiner Schusswaffe. Dabei wurde er an Arm und Bein verletzt. In diesem Fall wurde der Mann des versuchten Totschlags schuldig gesprochen, das Gericht verhängte eine Haftstrafe von fünf Jahren. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil der Mann dagegen Revision einlegte. Erst wenn beide Urteile rechtskräftig sind, kann aus den beiden Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden. Dann wird klar, wie lange der 25-Jährige ins Gefängnis muss.